Zweiradklassen

Mofa (eigenes Fahrzeug)

Mindestalter: 15 Jahre

Einspurige KFZ mit dem Merkmalen eines Fahrrades und einem Hilfsmotors (auch ohne Tretkurbel). Durch die Bauart muss sichergestellt sein, dass das Mofa auf ebener Bahn nicht schneller als 25 km/h fährt und dass die Drehzahl des Motors 4800 min-1 nicht übersteigen darf.

Klasse M

Mindestalter: 16 Jahre
alter Vorbesitz einer Klasse: Nein
Befristung/ ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß von Klassen: Keine

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50cm3 und 45km/h.

Theorieunterricht:

  Grundstoff- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Klassenspezifischer- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Ohne Vorbesitz
einer Klasse
12 2
Mit Vorbesitz
einer Klasse
6 2

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
alter Vorbesitz einer Klasse: Nein
Befristung/ ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß von Klassen: M

Praktische Ausbildung:

Besondere Ausbildungsfahrten: Ohne Vorbesitz einer Klasse
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Std. a' 45 Min.
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 4 Std. a' 45 Min.
Schulung bei Dunkelheit oder Dämmerung: 3 Std. a' 45 Min.

Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 CM3, max. 11 kW Nennleistung und max. 80km/h für 16-17jährige ohne Beschränkung der bauartigen Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahren.

Theorieunterricht:

  Grundstoff- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Klassenspezifischer- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Ohne Vorbesitz
einer Klasse
12 4
Mit Vorbesitz
einer Klasse
6 4

Klasse A

Mindestalter: 18 Jahre
alter Vorbesitz einer Klasse: Nein
Befristung/ ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß von Klassen: A1 und M

Praktische Ausbildung:

Besondere Ausbildungsfahrten Ohne Vorbesitz der Klasse A oder A1 Erweiterung von A1 nach A
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Std. a' 45 Min. 3 Std a' 45 Min.
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 4 Std. a' 45 Min. 2 Std. a' 45 Min.
Schulung bei Dunkelheit oder Dämmerung: 3 Std. a' 45 Min. 1 Std. a' 45 Min.

Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/kg.

Theorieunterricht:

  Grundstoff- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Klassenspezifischer- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Ohne Vorbesitz
einer Klasse
12 4
Mit Vorbesitz
einer Klasse
6 4

Klasse AU

Mindestalter: 25 Jahre
alter Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A, begrenzt, bei Direkteinstieg: nein
Befristung/ ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Einschluß von Klassen: A1 und M

Praktische Ausbildung:

Besondere Ausbildungsfahrten Ohne Vorbesitz der Klasse A oder A1 Erweiterung von A1 nach AU
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Std. a' 45 Min. 3 Std a' 45 Min.
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: 4 Std. a' 45 Min. 2 Std. a' 45 Min.
Schulung bei Dunkelheit oder Dämmerung: 3 Std. a' 45 Min. 1 Std. a' 45 Min.

Krafträder unbeschränkt, auch mit Beiwagen, über 50 cm3 oder mehr als 45 km/h.

Theorieunterricht:

  Grundstoff- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Klassenspezifischer- Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten)
Ohne Vorbesitz
einer Klasse
12 4
Mit Vorbesitz
einer Klasse
6 4

Begleitetes Fahren mit 17

Wie geht das?

Wie hoch sind die Kosten?

18 - und dann?

Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?

Diese und weitere Fragen werden hier genau erklärt >>

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