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Ausbildungsanfrage

Fahrschule Ernst & Mertens
Herzog-Ludwig-Str. 5
85570 Markt Schwaben

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben, können Sie das folgende Formular nutzen! Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

 


Vertragspunkte

Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler nach den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsordnung gewissenhaft auszubilden und ihn bei der behördlichen Abwicklung des Antragsverfahrens zu unterstützen.

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die oben aufgeführten Entgelte zu bezahlen. Dabei sind der Grundbetrag bei Vertragsabschluss, die Entgelte für jede Fahrstunde jeweils vor deren Beginn zu bezahlen. Das Lehrmaterial wird gesondert berechnet.

Der Fahrschüler erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Der Fahrschüler versichert, dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die bedenken gegen seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen (11 FeV).

 
 

(z.B. Sehschwäche, Einäugigkeit, Hirnverletzung, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Körperbehinderung, Lähmungen)

Bitte geben Sie die obenstehenden Zeichen hier ein:

Begleitetes Fahren mit 17

Wie geht das?

Wie hoch sind die Kosten?

18 - und dann?

Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?

Diese und weitere Fragen werden hier genau erklärt >>

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